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Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG) für Altbauten


Das neue EWärmeG trat im Juli 2015 in Kraft

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht.
Das Gesetz betrifft insbesondere Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen.

Das E-Wärme-G ist in BW weiterhin in Kraft und muss erfüllt werden.

Ab 1.1.2029 wir dieses vom GEG Stufenplan abgelöst. Ab dann sind Erfüllungsoptionen wie PV, Sanierungsfahrplan, Gebäudedämmung usw. nicht mehr zulässig.

Die 15 / 30 / 60 % sind dann nur noch über biogene Brennstoffe zu erfüllen.

Achtung Kostenfalle !!!

Erneuerbare Energie Gesetz
Übersicht Erfüllungsoption Wohngebäude
Übersicht Erfüllungsoption Nichtwohngebäude